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Welches sind die Grundlagenpapiere im Zusammenhang mit der Lehrabschlussprüfung?

  • Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 24. Januar 2003
  • Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung vom 30.Januar 2003 (betrieblicher und schulischer Teil)
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Schriftliche Lehrabschlussprüfung
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Schriftliche Lehrabschlussprüfung, Betrieb
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher Teil, mündlich – allgemeiner Teil)
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: betrieblicher Teil, mündlich – Anhang B: Modell 2 - 2 Gesprächssituationen
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Arbeits- und
    Lernsituationen
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Prozesseinheiten
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Ausbildungseinheiten / Selbständige Arbeit
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Information / Kommunikation / Administration (IKA)
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Wirtschaft und Gesellschaft
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Erste Landessprache (Standardsprache)
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Zweite Landessprache und Englisch.

    (Bezug: www.rkg.ch)

 

Wie lange dauert die schriftliche Prüfung?

120 Minuten

 

Werden alle Leistungsziele geprüft?

Nein. Die IGKG Schweiz (Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung) legt fest, welche Leitideen pro Prüfungssession geprüft werden.

 

Fertigt jede Branche eine eigene Prüfung an?

Die Branchen müssen 40 oder 60% des tronc commun der IGKG Schweiz übernehmen, damit die Lehrabschlussprüfungen vergleichbar sind. Die fial übernimmt 60% des tronc commun.

 

Wie viele Punkte können an der schriftlichen Prüfung erreicht werden?

Maximal 100

 

Werden nur Wissensfragen gestellt?

Nein. Der Anteil Wissensfragen an der schriftlichen Lehrabschlussprüfung beträgt nur noch rund 4%. Neu werden vor allem Verständnis- und Anwendungsfragen gestellt. Hinzu kommen Analyse-, Synthese- und Beurteilungsfragen, die rund 10% der Gesamtprüfung ausmachen.

 

Welche Hilfsmittel sind an der schriftlichen Prüfung zugelassen?

Die KandidatInnen erhalten mit dem Prüfungsaufgebot eine Liste mit den zugelassenen Hilfsmitteln.

 

Welches Modell wird an der mündlichen Prüfung in der fial geprüft?

Modell 2. Dieses beinhaltet zwei Gesprächssituationen, in denen schwerpunktmässig kommunikative Fähigkeiten des Lernenden behandelt werden.

 

Wie lange dauert die mündliche Lehrabschlussprüfung?

Die mündliche Prüfung dauert 40 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat (5 Minuten Vorbereitung, 15 Minuten Prüfung Fall 1, 5 Minuten Vorbereitung, 15 Minuten Prüfung Fall 2).

 

Was ist während den fünf Minuten Vorbereitungszeit zu machen?

Die lernende Person liest die Fallausgangslage und bereitet sich auf das Gespräch vor. Die Lernenden können sich Fragen aufschreiben oder den Gesprächsverlauf skizzieren.

 

Wo und wie werden die Lernenden über die mündlichen Lehrabschlussprüfungen informiert?

In den überbetrieblichen Kursen 3 und 4.

 

Welche Kompetenzen werden mit wie vielen Punkten bewertet?

Es werden pro Fall maximal 48 Punkte vergeben. Diese teilen sich wie folgt auf:

18 Punkte Fachkompetenz

15 Punkte Sozialkompetenz

15 Punkte Methodenkompetenz

Am Schluss können maximal 4 Punkte für den Gesamteindruck vergeben werden. Die Gesamtpunktzahl beider Fälle beträgt also 100 Punkte.

 

Wie erfolgt die Anmeldung zur mündlichen Lehrabschlussprüfung?

Die lernende Person meldet sich mittels Praxisbericht an. Dieser ist bis spätestens am 31. Januar des Prüfungsjahres dem Sekretariat fial-NKG, Elfenstrasse 1009, 3000 Bern 6 zuzustellen.

Zusätzlich erfolgt ein Aufgebot durch die Administration der fial.


Wer muss den Praxisbericht ausfüllen?

Die Lernenden, zusammen mit den Ausbildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe.

 

Welche Rollen nehmen die PrüfungsexpertInnen ein?

Die Prüfung findet in Anwesenheit von zwei PrüfungsexpertInnen statt. Ein Prüfungsexperte nimmt während des ganzen Prüfungsfalls die „Kundenrolle“ ein, der andere Prüfungsexperte ist Beobachter und verfasst das Protokoll.

 

Wer ernennt die PrüfungsexpertInnen?

Die kantonale Behörde ernennt auf Vorschlag der Ausbildungs- und Prüfungsbranche die PrüfungsexpertInnen.